Version : Business Enterprise Advanced

Plateforme : Web Android IOS

Rôle : Utilisateur Manager Comptable Administrateur


Wenn Sie im Hotel frühstücken oder sich für einen Mehraufwand entscheiden, können Sie die Mehrwertsteuer auf die Übernachtung nicht zurückfordern, wohl aber auf die Mahlzeiten.

 

Um eine Quittung für einen Mehraufwand, auf der die Aufteilung Übernachtung/Verpflegung angegeben ist, in N2F zu integrieren, müssen Sie die Reisekosten in zwei Teile teilen:

 

1) In die Abteilung Hotel: Geben Sie die Anzahl der Übernachtungen in der Reisekostenkategorie "Hotel" ein.

In unserem Beispiel: 

Die MwSt. wird auf diesen Betrag nicht zurückerstattet, und diese Reisekosten wird in das Kategorie-Kostenkonto aufgenommen.


2) In der Abteilung Mahlzeit: Geben Sie den Betrag für die Mahlzeit in der Reisekostenkategorie "Restaurant" ein. 

In unserem Beispiel: 

100 % der MwSt. werden auf diesen Betrag erstattet (gemäß den Grundeinstellungen in N2F), und diese Reisekosten wird in das Kategorie-Kostenkonto aufgenommen. 


N2F bietet eine Reisekostensplitfunktion, die bei der Eingabe als Schaltfläche mit einem Doppelpfeil verfügbar ist:


Dadurch können Sie den Betrag der Reisekosten mit einem Klick in verschiedene Kategorien aufteilen! 


Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie in dem Artikel:

Wie kann eine Ausgabe auf mehrere Kategorien verteilt werden? 

 

Beachten Sie jedoch, dass diese Funktion nur in der Webversion verfügbar ist. 

 

Tipp:

  • Diese gilt nicht für eine Rechnung für eine Mehraufwand-Pauschale, bei der Hotel und Mahlzeiten nicht unterschieden werden.
  • Sie können denselben Beleg für beide Ausgaben verwenden, N2F wird Sie nicht sperren und die Warnung "Duplikat" wird nicht aktiviert, da der Betrag der Reisekosten nicht identisch ist und die Kategorie unterschiedlich ist.
  • Ein Beleg kann also mehrfach gescannt werden, die Beträge müssen jedoch manuell geändert werden.

 



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support:

 

Per E-Mail: support@n2f.com

Telefonisch: 00 49 (0)30 8009 3940

 (Mo - Fr von 8:30 - 12:00 | 13:30 - 17:30)