Version: Business Enterprise Advanced
Plattform: Web Android IOS
Rolle: Benutzer Manager Buchhalter Administrator
Wenn Sie im Hotel frühstücken oder sich für einen Mehraufwand entscheiden, können Sie die Mehrwertsteuer auf die Übernachtung nicht zurückfordern, wohl aber auf die Mahlzeiten.
Um eine Quittung für einen Mehraufwand, auf welcher die Aufteilung Übernachtung/Verpflegung angegeben ist, in N2F zu erfassen, müssen Sie die Reisekosten in zwei Teile aufteilen:
1) In den Teil Hotel: Geben Sie die Anzahl der Übernachtungen in der Reisekostenkategorie "Hotel" ein.
Die MwSt. wird auf diesen Betrag nicht zurückerstattet, und diese Reisekostenposition wird auf das der Kategorie zugewiesen Ausgabenkonto gebucht.
2) In den Teil Mahlzeit: Geben Sie den Betrag für die Mahlzeit in der Reisekostenkategorie "Restaurant" an.
100 % der MwSt. werden auf diesen Betrag erstattet (gemäß den Grundeinstellungen in N2F), und diese Reisekostenposition wird auf das der Kategorie zugewiesen Ausgabenkonto gebucht.
N2F bietet eine Reisekostensplitfunktion, die bei der Erfassung als Schaltfläche mit einem Doppelpfeil verfügbar ist:

Dadurch können Sie den Betrag der Reisekosten in verschiedene Kategorien aufteilen.
Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie in diesen Artikeln:
Wie kann eine Ausgabe auf mehrere Kategorien verteilt werden? (Web Version)
Wie splitte ich eine Ausgabe in der N2f-App? (N2F-App)
Tipps
- Dieses Vorgehen gilt nicht für Rechnungen einer Mehraufwands-Pauschale, bei der Hotel und Mahlzeiten nicht gesondert ausgwiesen werden.
- Sie können denselben Beleg für beide Ausgaben verwenden. Da der Betrag der Reisekosten nicht identisch ist und die Kategorie jeweils eine andere ist, wird bei dieser Erfassung keine Duplikatswarnung ausgegeben oder die Eingabe gesperrt.
- Ein Beleg kann also mehrfach gescannt werden, die Beträge müssen jedoch manuell geändert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support:
Per E-Mail: support@n2f.com
Telefonisch: 00 49 (0)30 8009 3940
(Mo - Fr von 8:30 - 12:00 | 13:30 - 17:30)