Version: Business Enterprise Advanced

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In einer Reisekostenabrechnung kann es vorkommen, dass gewisse Ausgaben mit dem Hinweis "Nicht rückerstattungsfähig" versehen sind.




Die Eigenschaft "nicht rückerstattungsfähig" wird bei folgenden Fällen gesetzt:


-    Automatisch:

  • falls die Zahlungsmethode ein Firmenzahlungsmittel ist mit Belastung des Firmenkontos
  • falls die Reisekostenkategorie standardmäßig als nicht rückerstattungsfähig konfiguriert wurde
  • im Fall einer Kilometerpauschale mit einem Firmenwagen


-    Oder manuell während der Validierung der Ausgabe (im Workflow) durch einen Manager oder die Buchhaltung/Verwaltungsabteilung


Diese verschiedenen Fälle werden im Folgenden nochmals detailliert: 


 

 1. Die Zahlungsmethode

 

Eine mit einem Firmenzahlungsmittel (Arbeitgeberlast) beglichene Ausgabe erhält automatisch den Status "Nicht rückerstattungsfähig".

Eine Ausgabe ist zurückerstattbar für den Angestellten, falls diese mit einer privaten Zahlungsmethode oder mit einem Firmenzahlungsmittel mit Belastung des Arbeitnehmerkontos beglichen wurde.



 2. Das Fahrzeug im Fall einer Kilometerpauschale

 

Eine eingereichte Kilometerpauschale muss einem Privatfahrzeug zugeordnet sein. Falls ein Firmenwagen angegeben wurde, so wird die Ausgabe automatisch als "Nicht rück-erstattungsfähig" markiert.



 3. Die Konfiguration der Reisekostenkategorie

 

In den Erweiterten Einstellungen ist es möglich, eine Reisekostenkategorie zwingend als nicht rückerstattungsfähig zu konfigurieren. Ein Administrator des N2F-Kontos sollte in diesem Fall die Einstellungen überprüfen: