Version: Business Enterprise Advanced
Plattform : Web Android IOS
In einer Reisekostenabrechnung kann es vorkommen, dass gewisse Ausgaben mit dem Hinweis "Nicht rückerstattungsfähig" versehen sind.

Die Eigenschaft "nicht rückerstattungsfähig" wird in folgenden Fällen gesetzt:
- Automatisch:
- falls die Zahlungsmethode ein Firmenzahlungsmittel ist mit Belastung des Firmenkontos
- falls die Reisekostenkategorie standardmäßig als nicht rückerstattungsfähig konfiguriert wurde
- im Falle einer Kilometerpauschale mit einem Firmenwagen
- Oder manuell während der Validierung der Ausgabe (im Workflow) durch einen Manager oder die Buchhaltung/Verwaltungsabteilung
Diese verschiedenen Fälle werden im Folgenden nochmal detailliert erläutert:
1. Die Zahlungsmethode
Eine mit einem Firmenzahlungsmittel (Arbeitgeberlast) beglichene Ausgabe erhält automatisch den Status "Nicht rückerstattungsfähig".
Eine Ausgabe ist zurückerstattbar für den Angestellten, falls diese mit einer privaten Zahlungsmethode oder mit einem Firmenzahlungsmittel mit Belastung des Arbeitnehmerkontos beglichen wurde.

2. Das Fahrzeug im Fall einer Kilometerpauschale
Eine eingereichte Kilometerpauschale muss einem Privatfahrzeug zugeordnet sein. Falls ein Firmenwagen angegeben wurde, so wird die Ausgabe automatisch als "Nicht rück-erstattungsfähig" markiert.

3. Die Konfiguration der Reisekostenkategorie
In den erweiterten Einstellungen ist es möglich, eine Reisekostenkategorie zwingend als nicht rückerstattungsfähig zu konfigurieren. Ein Administrator des N2F-Kontos sollte in diesem Fall die Einstellungen überprüfen:


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support:
Per E-Mail: support@n2f.com
Telefonisch: 00 49 (0)30 8009 3940
(Mo - Fr von 8:30 - 12:00 | 13:30 - 17:30)